Kennzeichnung von Atemluftflaschen

Seit dem 01.06.2015 ist nun auch die bisherige Übergangsfrist der neuen GHS-Verordnung (oder auch CLP-Verordnung genannt) für Gemische abgelaufen. D.h. ab sofort müssen durch die neue GHS-Verordnung zwingend alle Atemluftflaschen entsprechend gekennzeichnet sein.

Alle Infos dazu finden Sie auch bei der DGUV unter: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=25507

oder unter: www.atemschutzlexikon.de

Mit unserem neuen Kennzeichnungsetikett können alle Atemluftflaschen (Stahl und CFK) schnell und unkompliziert nach den aktuellen CLP-Anforderungen gekennzeichnet werden. Neben dem individuellen Aufdruck der Feuerwehr, kann als Bonus auch gleichzeitig ein fortlaufender Barcode integriert werden, der eine optimale Inventarisierung in MP-FEUER ermöglicht.

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